
Gold und das Finanzamt pflegen eine unkomplizierte Beziehung.
Es ist ein lästiges und jährlich wiederkehrendes Ritual – und für manche Deutsche ist es zu einem regelrechten Sport geworden: Die jährliche Steuererklärung nimmt viele Stunden und bei manchen Steuerzahlern viele Blätter Papier in Anspruch, wenn sie Belege aufbewahren und Ausgaben nachweisen müssen. Wer sein Geld in Gold anlegt, kann auf diesen Aufwand allerdings in den allermeisten Fällen verzichten.
Grundsätzlich besteht zwischen Gold und dem Finanzamt eine überraschend unkomplizierte Beziehung, denn physisches Edelmetall genießt im Vergleich zu zahlreichen anderen Anlageklassen bis heute erhebliche Vorteile. So müssen Investoren den Gewinn beim Weiterverkauf von Gold und Silber nicht versteuern, wenn sie die Münzen und Barren mindestens ein Jahr besessen haben. Bei der Haltedauer von einem Jahr handelt es sich um die sogenannte „Spekulationsfrist“. Bei einem Weiterverkauf innerhalb eines Jahres wird der Wertzuwachs mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Spekulationsfrist beachten
Aus diesem Grund ist es ratsam, eine eher langfristige Anlagestrategie zu verfolgen und die Münzen und Barren mindestens ein Jahr zu besitzen. Außerdem sollten die Kaufbelege penibel genau und lückenlos aufbewahrt und beim Weiterverkauf auch der Verkaufsbeleg aufbewahrt werden. Übrigens ist es auch möglich, dass Kaufbelege aus einem anonymen Tafelgeschäft vom Finanzamt akzeptiert werden – häufig werden hier jedoch zusätzliche Beweise wie Zeugen verlangt, weil der Beleg nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
Während der Verkauf von physischen Edelmetallen hierzulande unkompliziert gestaltet ist, wird bei Transaktionen mit Finanzmarktpapieren auf Goldbasis stets die Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent fällig. Dieser Zuschlag wird von den meisten Online-Brokern automatisch abgezogen, wenn ein Verkauf erfolgt, bei dem ein Gewinn erzielt wurde. Bei dieser Anlageform wird der Anleger also zum gläsernen Bürger und der Fiskus zieht automatisch seinen Anteil ab. Besonders ärgerlich ist zudem für Anleger, das gerade erst die Möglichkeiten der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Derivaten stark eingeschränkt wurden.
Steuern sparen mit Differenzbesteuerung
Währung Gold völlig zu Recht in den allermeisten Steuererklärungen der deutschen Edelmetallanleger nicht aufgeführt wird, weil die überwältigende Mehrheit der Anleger in Deutschland langfristig in Gold investiert ist und ein Investment in Edelmetalle nicht als Zockerei versteht, schlägt das Finanzamt jedoch an anderer Stelle zu: Die Weißmetalle wie Platin, Palladium und Silber werden ausnahmslos mit der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent belegt. Beim Silber wenden viele Edelmetallhändler allerdings eine völlig legale Möglichkeit an, um die Steuerlast für ihre Kunden zu senken: Bei der sogenannten „Differenzbesteuerung“ wird lediglich die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkaufspreis besteuert und nicht der vollständige Wert der Münze. Auch die Degussa bietet diesen Service an und gibt den Preisvorteil an seine Kunden gerne weiter.
Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei
Bei Goldmünzen zu Anlagezwecken profitieren Investoren abermals von einer erfreulich unkomplizierten Regel: Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei. Den Status als „Anlagegold“ bekommen Münzen, wenn sie als Zahlungsmittel im Einsatz sind oder gewesen waren, eine Feinheit von mindestens 900/1000 Teilen Gold aufweisen und zu einem Preis gehandelt werden, der maximal das 1,8-fache des reinen Metallwertes ausmachten. Außerdem müssen sie nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein. Aus diesem Grund gelten auch historische Handelsmünzen wie der Sovereign als Anlagegold und werden mehrwertsteuerfrei gehandelt.