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Ab einem Einkaufswert von 2.000 € sind wir gesetzlich (gemäß Geldwäschegesetz – GwG) dazu angehalten, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen.

Beim (Wieder-) Verkauf ist eine Legitimationsprüfung (mittels Personalausweis oder Reisepass im Original) zwingend erforderlich.