In Edelmetall und Wirtschaft Aktuell
Gold anonym kaufen

Bargeldgrenze liegt bei 1.999,99 Euro

Gold anonym kaufen: Das Investment in Edelmetalle ist bei vielen Menschen in Deutschland beliebt, weil es denkbar unkompliziert abgewickelt wird. Der Kauf über einen Onlineshop ist mit nur wenigen Klicks möglich. Und wer es noch einfacher mag, kann spontan in das Ladengeschäft eines Edelmetallhändlers spazieren, Geld auf den Tisch legen und mit einem Barren oder einer Münze weiterziehen – und muss dabei nicht einmal seine persönlichen Daten offenlegen.

Grundsätzlich gilt: Der anonyme Kauf von Gold und Silber ist nicht verboten. Seit dem 1. Januar 2020 liegt die so genannte Bargeldgrenze, also das Limit für anonyme Zahlungen mit Bargeld, bei genau 1999,99 Euro. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, müssen die Personendaten des Käufers erfasst werden. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon einem verstärkten Kampf gegen unkontrollierte Geldtransaktionen. Allerdings fühlen sich viele Edelmetallanleger unter Generalverdacht gestellt. Sie haben den Eindruck, dass die Politik es seit vielen Jahren auf das Edelmetallinvestment abgesehen hat. Denn die Bargeldobergrenze war in den vergangenen Jahren wiederholt gesenkt worden.

Tafelgeschäft im Lockdown nicht möglich

Der anonyme Kauf von Gold und Silber findet im Rahmen eines so genannten „Tafelgeschäftes“ statt. Mit der „Tafel“ ist traditionell der Tisch gemeint, an dem in früheren Zeiten in Banken und Sparkassen die Übergabe von Gold gegen Geld stattfand. Weil die Niederlassungen der Degussa derzeit aufgrund der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen geschlossen sind, ist das Tafelgeschäft aktuell nicht möglich. Sobald die Standorte wieder geöffnet sind, bietet die Degussa auch wieder den anonymen Kauf von Gold und Silber an.

Regelmäßige Tafelgeschäfte sind unzulässig

Durch die schrittweise Senkung der Bargeldgrenze in den vergangenen Jahren wurde das anonyme Tafelgeschäft kontinuierlich eingeschränkt. Aus diesem Grund kommen immer wieder Fragen von Kunden, denn die gesetzlichen Vorgaben sind nicht immer eindeutig und präzise formuliert und es besteht immer wieder Unsicherheit, wie sich Goldkäufer hundertprozentig gesetzeskonform verhalten können. Grundsätzlich gilt die Bargrenze pro Person. Es ist also durchaus möglich, gemeinsam mit Angehörigen einen Edelmetallhändler aufzusuchen und anonym Gold zu kaufen, solange die Transaktionen voneinander getrennt ablaufen und der Händler keinen Zweifel hat, dass es sich bei den mitgebrachten Personen nicht um sogenannte Strohleute handelt. Probleme für Händler und Käufer können dann auftreten, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere Geschäftsvorfälle getätigt werden. 

Gold anonym kaufen: Es hat nicht nur Vorteile

Bei allem Interesse an einem anonymen Goldkauf sollten Edelmetall-Investoren allerdings bedenken, dass diese Möglichkeit nicht nur Vorteile hat. So ist ein Weiterverkauf von Gold und Silber grundsätzlich nicht anonym möglich, zumindest nicht im seriösen Edelmetallhandel. Außerdem sichern sich Edelmetall-Käufer bei einer Bestellung über einen Onlineshop die Sicherheit und Gewissheit, dass sie das Gold zu dem Kurs bekommen, der bei Bestellaufgabe gegolten hat. Bei einem Tafelgeschäft sind Kunden darauf angewiesen, dass der Goldpreis ausgerechnet zu dem Zeitpunkt günstig ist, zu dem sie den Edelmetallhändler aufsuchen. Außerdem sind viele Edelmetallprodukte inzwischen nicht mehr in Tafelgeschäft anonym zu bekommen, beispielsweise der beliebte Goldbarren zu 100 Gramm. Inzwischen sind die Möglichkeiten des Tafelgeschäftes somit deutlich eingeschränkt.

Kaufbeleg auch beim Tafelgeschäft aufbewahren

Beim anonymen Kauf von Gold und Silber sollten Anleger in jedem Fall darauf achten, dass sie trotzdem einen Kaufbeleg erhalten. Beim Tafelgeschäft geben Edelmetallhändler üblicherweise eine Quittung aus, welche keinen Kundennamen aufweist und als „Barbeleg“ bezeichnet wird. Dieses Dokument ist dennoch hilfreich, um beispielsweise im Falle eines Diebstahls den Besitz der Edelmetalle gegenüber der Versicherung glaubhaft zu machen. Ganz ohne einen schriftlichen Beweis wird es im Notfall schwer, die Existenz der Schätze nachzuweisen.

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