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In allen Varianten des Degussa Goldsparplans erwerben Kunden mit ihren Einzahlungen umgehend (Mit-)Eigentum an physischen Goldbeständen in Sammellagern. Da es sich bei Gold im Gegensatz zu Bankeinlagen um eine Sache und keine Forderung handelt, besteht kein Ausfallrisiko, das einer gesetzlichen „Sicherung“ bedarf. Vielmehr kann über Sparplanbestände jederzeit aus eigenem Recht heraus (Eigentumsrecht) verfügt werden; selbst im Fall einer Insolvenz der Degussa. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Degussa nicht als Schuldner, sondern lediglich als Verwahrdienstleister der eingelagerten Kundenbestände fungiert. Daher beantwortet sich Ihre Frage nach der Sicherheit des Degussa Goldsparplans wie folgt: Gold unterliegt zwar tagtäglich einem (nicht unerheblichen) Preisänderungsrisiko, aber niemals einem Ausfallrisiko. Darin liegt eine der Besonderheiten der Anlageklasse Gold.