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Teilnahmebedingungen zur Ausschreibung für den Young Generation Art Award 2025

Das Preisgeld für die Gewinnerin / den Gewinner beträgt 10.000 Euro. Die anderen vier Finalist:innen der Shortlist bekommen 3.000 Euro. Alle fünf Finalist:innen bekommen außerdem 500 Euro Produktionshonorar.

Das Unternehmen Degussa Goldhandel ruft gemeinsam mit Monopol – Magazin für Kunst und Leben einen internationalen Kunstpreis aus. Der Young Generation Art Award richtet sich an Emerging Artists am Anfang ihrer Karriere. Ziel des Kunst-Preises ist es, vielversprechende Künstlerinnen und Künstler auf ihrem Weg in die Kunstwelt zu begleiten, Talente zu unterstützen und die Öffentlichkeit so über das aktuelle Kunstschaffen zu informieren. Fünf Künstler:innen werden für die Shortlist des Preises nominiert, im Monopol-Kunstmagazin vorgestellt und zu einer Ausstellung eingeladen. Aus dieser Shortlist von fünf internationalen Künstler:innen wählt eine Expertenjury die Preisträgerin oder den Preisträger.

Ausschreibendes Unternehmen:
Degussa Goldhandel GmbH
Kettenhofweg 29
60325 Frankfurt am Main
USt-ID-Nr.: DE275313528

Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Künstler:innen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr (Stichtag 30.6.2025) aus den Bereichen der Bildenden Kunst sowie der Fotografie, Video-, Medien- und Installationskunst.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen mit den Bedingungen der Ausschreibung einverstanden.

Örtliche Begrenzung:
Es handelt sich um eine internationale Ausstellung, an der jeder Künstler, gleich welcher Nationalität teilnehmen kann.

Bewerbungsunterlagen:
Ein aussagekräftiges digitales Künstlerportfolio (als pdf mit max. 8 MB). Die im Portfolio vorgestellten Arbeiten müssen zum größten Teil für eine mögliche Ausstellung verfügbar sein. Zudem ist eine kurze, auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biografie mit Angabe der aktuellen Kontaktdaten beizulegen sowie ein Künstlerstatement.

Bewerbungsfrist:
30. Juni 2025

Preise:
a) Degussa Goldhandel verleiht den „Young Generation Art Award“ mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich erhält die Preisträgerin / der Preisträger eine internationale Wanderausstellung. Die Orte der Wanderausstellung werden durch das ausstellende Unternehmen bestimmt.
b) Die ausgewählten Shortlist-Künstler:innen (ausgenommen Preisträgerin oder Preisträger) erhalten ein Shortlist-Ausstellungshonorar von 3. 000 Euro.

Shortlist-Auswahl:
Elke Buhr (Chefredakteurin Monopol – Kunstmagazin) und Maya Heckelmann (Kunsthistorikerin, Cultural and Social Engagement, Degussa) wählen aus den eingereichten Bewerbungen fünf Künstlerinnen und Künstler für die Shortlist aus. Deren Werke (5 ausgewählte Kunstwerke je Künstler:in) werden in einer gemeinsamen Shortlist-Ausstellung dem Publikum vorgestellt, die im Auftrag von Degussa Goldhandel durchgeführt wird.

Ausstellung:
Die Ausstellung findet unter künstlerischer Leitung von Maya Heckelmann (Cultural and Social Engagement, Degussa) im Herbst 2025 statt. Alle in die Ausstellung aufgenommenen Kunstwerke müssen über die gesamte Laufzeit der Ausstellung verfügbar sein und können nicht vorzeitig abgeholt werden.
Jede/r Künstler:in erhält für die Ausstellung, ein Produktionsgeld in Höhe von 500 Euro, falls dieses für die Ausstellung erforderlich ist.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, an der alle zur Shortlist ausgewählten Künstlerinnen und Künstler teilnehmen.

Jury:
a) Jede/r Künstler:in unterwirft sich einer Jury
b) Gegen die Entscheidung der Jury steht dem/r Künstler:in kein Einspruchsrecht zu. Insbesondere ist der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ausgeschlossen.
Hängekommission:
Die Hängekommission zur Ausstellung unterliegt der Ausstellungsleitung, Maya Heckelmann.

Versicherung:
Das ausschreibende Unternehmen hat auf seine Kosten eine All-Risk-Versicherung abgeschlossen, welche den Ausstellungsort einschließt. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, diese für die Zeit der Ausstellung aufrechtzuerhalten.

Haftung:
a) Schäden an der Leihsache hat der das ausschreibende Unternehmen dem Künstler unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Künstler umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Künstler die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten.
b) Das ausschreibende Unternehmen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund:
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Das ausschreibende Unternehmen haftet bei einfacher Fahrlässigkeit für sonstige Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen.
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen haftet das ausschreibende Unternehmen nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Pflichten handelt.
Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung des ausschreibenden Unternehmens beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des ausschreibenden Unternehmens.
Verkauf:
a) Vor Bekanntgabe des Preisträgers voraussichtlich im Februar 2026 kann kein Verkauf der Kunstwerke stattfinden. Auf Anfrage kann ein Kunstwerk vorgemerkt und ein Verkauf nach Bekanntgabe des Gewinners stattfinden. Der Preisgeber hat ein Vorkaufsrecht.

b) Die Rechnungsstellung und Auslieferung der verkauften Kunstwerke obliegen ausschließlich dem Künstler auf eigene Rechnung und Gefahr. Eine Auslieferung oder Abrechnung durch den Aussteller ist nicht möglich.
c) Soll ein Kunstwerk ausnahmsweise unverkäuflich sein, muss dieses ausdrücklich vermerkt sein.
d) Für jedes Werk ist der Verkaufspreis (ggfs. mit Rahmen und Zubehör) bzw. der Wert anzugeben. In den Verkaufspreisen muss die Mehrwertsteuer enthalten sein, falls der Künstler der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Nach der Annahme eines Werkes ist eine Verkaufspreisänderung nicht mehr möglich.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf die Kunstausstellung und den Verkauf von ausgestellten Kunstwerken ist Frankfurt am Main.

Vervielfältigung:
Das ausschreibende Unternehmen ist berechtigt, Aufnahmen von den Kunstwerken für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich zu verwenden.

Schlussbestimmungen:
Durch Abgabe seiner Anmeldung bei der Ausstellung erklärt sich der Anmeldende mit allen vorstehenden Bedingungen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten vorbehaltlos einverstanden. Die personenbezogenen Daten des Anmelders werden ausschließlich zur Abwicklung des „Young Generation Art Award“ gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, soweit die Weitergabe nicht zu Ausstellungs-, bzw. Verkaufszwecken notwendig ist. Gerichtsstand ist – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht ausgeschlossen ist – Frankfurt am Main.

Wir freuen uns auf die Einsendung aussagekräftiger Portfolios an:
ygaa@monopol-magazin.de

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.degussa-goldhandel.de/unternehmen/soziales-engagement/young-generation-art-award-uebersicht/