In Edelmetall und Wirtschaft Aktuell
Mehrwertsteuer Gold

Anlagegold und der Fiskus führen eine unkomplizierte Beziehung.

Edelmetall-Investoren werden von den Anhängern vieler anderer Anlageklassen oft belächelt – doch wer Gold und Silber kauft, hat gegenüber Börsianern oder Anleihespekulanten entscheidende Vorteile: Bis heute bestehen einige Privilegien für Gewinne, die aus dem Weiterverkauf von Anlagemetallen erzielt werden können.

Insbesondere Goldanleger profitieren durch eine besondere Steuererleichterung: Goldmünzen sowie Barren sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie zu Anlagezwecken verkauft werden. Unter diesen Zweck fallen alle Goldmünzen, welche einen Feingehalt (Goldanteil) von mindestens 900 / 1000 haben und gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Sofern der Preis für die Münze nicht mehr als 80 Prozent über dem Offenmarktwert des enthaltenen Goldes liegt, gilt die Münze als Anlageprodukt.

Moderne Prägungen und historische Schätze

Als „Anlagegold“ gelten nicht nur die klassischen Investment-Münzen, also der Krügerrand aus Südafrika oder der Maple Leaf aus Kanada, sondern auch zahlreiche historische Münzen wie die Vreneli aus der Schweiz, der Sovereign aus Großbritannien oder die 20 Mark Goldmünzen aus dem Kaiserreich. Diese Münzen wurden in hoher Auflage geprägt und haben keinen besonderen Sammlerwert, sind aber als Investment-Alternativen wegen ihres hohen Goldgehaltes begehrt.

Silber zum Bestpreis dank Differenzbesteuerung

Auch bei Silbermünzen greift eine unkomplizierte Regelung: Die meisten Münzen, die zu Anlagezwecken verkauft werden, fallen unter die sogenannte „Differenzbesteuerung“, somit entfällt für den Endkunden der volle Aufpreis durch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine Besteuerungsform, welche Edelmetallhändler in Deutschland seit 2014 einsetzen – dabei wird lediglich die Handelsmarge mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt und nicht der komplette Verkaufspreis. Durch diesen Steuervorteil können differenzbesteuerte Münzen etwa zwei Euro pro Unze günstiger verkauft werden. Die Differenzbesteuerung kann bei Münzen aus dem Nicht-EU-Ausland angewendet werden, also bei allen gängigen Silber-Unzen wie dem Känguru aus Australien oder neuerdings auch der Britannia aus Großbritannien.

Volle Mehrwertsteuer bei Patin und Palladium

Der volle Steuersatz von 19 Prozent fällt beim Kauf von Silberbarren sowie Produkten aus Platin und Palladium ohne Ausnahme an. Hier müssten Investoren auf Lösungen wie beispielsweise ein Zollfreilager zurückgreifen, wenn sie die Mehrwertsteuer einsparen möchten. Allerdings haben Platin und Palladium in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie in der Lage sind, den Aufschlag von 19 Prozent durch Wertsteigerungen in kurzer Zeit auszugleichen. Langfristig orientierte Anleger sollten sich also von der Mehrwertsteuer nicht abschrecken lassen und Platin sowie Palladium in geringer Menge in ihr Portfolio aufnehmen.

Auch abseits der Mehrwertsteuer werden Edelmetalle vom Fiskus unkompliziert behandelt. Denn grundsätzlich gilt: Wer seine physischen Edelmetalle mindestens ein Jahr lang besitzt und erst nach dieser Frist verkauft, kann die erzielten Wertzuwächse steuerfrei einstreichen. Münzen und Barren werden somit steuerlich genauso behandelt wie ein guter Wein oder ein Oldtimer – bei diesen Sachwerten entfällt nach einer Haltedauer von einem Jahr die Besteuerung des Gewinns. Sofern die Schätze innerhalb eines Jahres verkauft werden, erfolgt eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz ab einem Gewinn von 600 Euro.

Durch diese Regelung haben physische Edelmetalle einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen: Hier wird der Gewinn ohne Ausnahme mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt, egal wie kurz oder wie lang sich das Papier im Besitz des Investors befand. Diese Einschränkung gilt im Übrigen auch für Geldmarktinstrumente auf Goldbasis, also beispielsweise Aktien von Minenbetreibern.

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