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Degussa News Coronavirus

Kundeninformation im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2.

Aufgrund von Störungen bei der Belieferung mit physischen Edelmetallen kann aktuell kein Degussa Goldsparplan abgeschlossen werden. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Newsmeldung: Vertrieb des Degussa Goldsparplans derzeit eingestellt. Aktuelle Updates über die Auswirkungen der Corona-Krise bei der Degussa finden Sie in unserer Infothek/Corona-Update/.

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Degussa Goldsparen

Mit flexiblen Sparbeträgen werden auf 0,0001 Gramm genau Miteigentumsanteile an 1000 g Degussa Goldbarren in einem Sammellager erworben. Als monatliche Sparleistung empfehlen wir Beträge ab 50,00 €; darüber hinaus sind Sonderzahlungen möglich. Die Käufe erfolgen gem. § 25c UStG umsatzsteuerfrei. Für eindeutig zuordenbare Geldeingänge des Vortages wird eine dem überwiesenen Betrag entsprechende Menge Gold gekauft und dem Sparplanbestand gutgeschrieben. Die Käufe erfolgen zum Degussa Referenzpreis Feingold Gramm Goldsparen (Verkaufskurs).

Die Degussa veröffentlicht ihre Referenzpreise handelstäglich hier auf der Website: https://www.degussa-goldhandel.de/infothek/degussa-referenzpreise/.

Vom Sparplanbestand sind handelstäglich (Teil-)Verkäufe an die Degussa möglich. Diese erfolgen zum Referenzpreis Feingold Gramm Goldsparen (Ankaufskurs). Pro Verkauf fällt eine Transaktionspauschale in Höhe von 19,00 € an, die direkt mit dem Verkaufserlös verrechnet wird. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf eine vorab im Sparplanvertrag festgelegte Bankverbindung des Kunden.

Sowohl Käufe (Geldeingänge auf dem Degussa-Konto) als auch spätere Verkäufe sind gemäß § 6 (1) der Degussa-ABG vom Recht auf Widerruf ausgeschlossen. Für die Verwahrung des Sparplanbestands im Sammellager fällt eine Lagergebühr in Höhe von 0,40 % p.a. (zzgl. MwSt.) bezogen auf die Bestandswerte zum Ende eines jeden Kalendermonats an. Die Lagergebühr wird zu Beginn eines jeden Folgejahres rückwirkend berechnet und per Lastschrift eingezogen.

Ab einem Sparplanbestand von 1000 g kann gegen Gebühr die Auslagerung ganzer Stücke 1000 g Degussa Goldbarren aus dem Sammellager verlangt werden. Weitere Details und rechtlich verbindliche Informationen ergeben sich aus den Sparplanbedingungen, die fester Bestandteil aller Goldsparverträge sind.

Goldsparverträge können gemäß § 3 der Sparplanbedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Antragsannahme durch die Degussa widerrufen werden. Bestehende Sparplanverträge können täglich gekündigt werden. In diesem Fall wird der Sparplanbestand zum Degussa Referenzpreis Feingold Gramm Goldsparen (Ankaufskurs) angekauft. Mit Vertragsschluss erklären sich Kunden ausdrücklich mit der Verwahrung der hinterlegten Goldbarren in einem Sammellager einverstanden.

Was können Sie erreichen?

  • Sie erwerben physisches Gold als Miteigentum an 1000 g Degussa Goldbarren.
  • Bei Bedarf oder günstiger Marktlage verkaufen Sie Teile an uns zurück.
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Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten noch mehr über die Sparplanvarianten erfahren und sich beraten lassen?

Telefon: 069 / 860068-160

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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Degussa Goldsparplans.