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Degussa News Coronavirus

Kundeninformation im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2.

Aufgrund von Störungen bei der Belieferung mit physischen Edelmetallen kann aktuell kein Degussa Goldsparplan abgeschlossen werden. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Newsmeldung: Vertrieb des Degussa Goldsparplans derzeit eingestellt. Aktuelle Updates über die Auswirkungen der Corona-Krise bei der Degussa finden Sie in unserer Infothek/Corona-Update/.

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Degussa Wertlagersparen

Mit flexiblen Sparbeträgen werden auf 0,0001 Bruchteile genau ermittelte Miteigentums- anteile an Degussa Goldbarren oder Goldmünzen in Sammellagern erworben. Folgende Goldartikel stehen als Sparziele zur Wahl: 1 oz Degussa Goldbarren, 100 g Degussa Goldbarren oder 1 oz Krügerrand Goldmünze.

Als monatliche Sparleistung empfehlen wir Beträge ab 50,00 €; darüber hinaus sind Sonderzahlungen möglich. Die Käufe erfolgen gem. § 25c UStG umsatzsteuerfrei. Für eindeutig zuordenbare Geldeingänge des Vortages wird ein dem überwiesenen Betrag entsprechender Anteil an einem ganzen Stück gekauft und dem Sparplanbestand gutgeschrieben. Die Käufe erfolgen zum Degussa Referenzpreis Wertlagersparen (Verkaufskurs) des gewählten Goldartikels.

Die Degussa veröffentlicht ihre Referenzpreise handelstäglich hier auf der Website: www.degussa-goldhandel.de/preise/degussa-referenzpreise/.

Sobald mindestens ein ganzes Stück erspart ist (Erreichen eines Sparziels), wird dieses dem Sammellager entnommen, in das persönliche Degussa-Wertlager des Kunden eingelagert und dort nach Maßgabe eines gesondert abgeschlossenen Wertlagervertrages (kostenpflichtig) als dessen Alleineigentum weiter verwahrt. Sofern der Kunde bereits ein Degussa-Wertlager besitzt, werden ersparte Stücke diesem automatisch zugeführt. Ansonsten kommt zeitgleich mit dem Sparplan ein separater Wertlagervertrag gemäß den Wertlagerbedingungen zustande.

Das Wertlagersparen endet nicht mit dem Erreichen eines Sparziels, sondern gilt zur Erreichung weiterer Sparziele auf unbestimmte Zeit. Weitere Details und rechtlich verbindliche Informationen ergeben sich aus den Sparplanbedingungen, die fester Bestandteil aller Goldsparverträge sind.

Goldsparverträge können gemäß § 3 der Sparplanbedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Antragsannahme durch die Degussa widerrufen werden. Bestehende Sparplanverträge können täglich gekündigt werden. In diesem Fall wird der Sparplanbestand zum Degussa Referenzpreis Wertlagersparen (Ankaufskurs) des gewählten Goldartikels wieder angekauft. Mit Vertragsschluss erklären sich Kunden ausdrücklich mit der Verwahrung der hinterlegten Goldartikel in einem Sammellager einverstanden.

Was können Sie erreichen?

  • Goldbarren oder Goldmünze als Sparziel auswählen.
  • Wir übernehmen die sichere Lagerung in unserem Wertlager.
Degussa Goldsparplan

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Telefon: 069-860068-160

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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Degussa Goldsparplans.